
In Finnland wurde die Agentur für digitale und demografische Daten (Digi- ja väestötietovirasto) als die offiziell zur Apostillierung von Dokumenten befugte Behörde benannt. Die entsprechende Information ist auf dem offiziellen Portal der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht verzeichnet.
Wie das Apostilleverfahren in Finnland abläuft
Die zuständige Behörde für die Ausstellung von Apostillen ist derzeit die Agentur für digitale und demografische Daten (Digi- ja väestötietovirasto), die durch die Zusammenlegung des Bevölkerungsregisterzentrums und lokaler Standesämter entstand, welche zuvor notarielle Funktionen wahrnahmen.
Die Agentur hat der Haager Konferenz offiziell mitgeteilt, dass:
- sie Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 15:00 Uhr empfängt,
- die Gebühr für die Apostillierung eines Dokuments 38 Euro beträgt,
- Anfragen zur Legalisierung telefonisch oder per E-Mail gerichtet werden können.
Nur wenige Staaten veröffentlichen so detaillierte Informationen zum Apostilleverfahren auf der Website der Haager Konferenz.
Änderungen bei Apostillierungsbehörden in mehreren Staaten
Wie bereits zuvor von Schmidt & Schmidt berichtet haben in jüngster Zeit mehrere Staaten die zuständigen Behörden und Amtspersonen für die Legalisierung von Dokumenten zur Verwendung im Ausland geändert. So haben die kolumbianischen Behörden das Recht zur Beglaubigung von Dokumenten dem Botschafter sowie dem Leiter der Abteilung für Apostille- und Legalisierungskoordination übertragen.
Die Behörden Andorras haben zusätzlich dem Generaldirektor des Außenministeriums sowie dem Direktor für völkerrechtliche Angelegenheiten und Personalfragen das Recht zur Apostillierung von Dokumenten übertragen.
Ihrerseits hat die Regierung Venezuelas den Generaldirektor der Direktion für konsularische Angelegenheiten und den Koordinator der Abteilung für Legalisierung und Apostille des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten ermächtigt, Dokumente durch Apostille zu beglaubigen.
Die usbekischen Behörden haben die regionalen Justizbehörden ermächtigt, Dokumente zu apostillieren. In Uruguay wird die zur Beglaubigung von Dokumenten mit Apostille befugte Stelle offiziell als Generaldirektion für konsularische Dienste bezeichnet.
Auf den Britischen Jungferninseln (ein britisches Überseegebiet) wurde das Büro des Vizegouverneurs zur alleinigen Behörde ernannt, die zur Apostillierung von Dokumenten befugt ist. Auf den Bermudainseln wurde die Zuständigkeit für die Apostillierung an das Parlamentarische Registrierungsamt übertragen. In Saint Lucia sowie in Saint Vincent und den Grenadinen wurde der Registrar des Obersten Gerichts durch den Sekretär des Obersten Gerichts als zuständige Person für die Apostillierung ersetzt.
Darüber hinaus hat Kuba die Zuständigkeit für die konsularische Legalisierung vorübergehend vom Außenministerium auf das Justizministerium übertragen. Diese Maßnahme ist als Übergangslösung vorgesehen – die offizielle Regierung in Havanna beabsichtigt, dem Haager Übereinkommen beizutreten und das Apostille-Verfahren einzuführen.
Die Behörden von Saint Kitts und Nevis haben den General Solicitor, den Hauptsekretär des Büros des Premierministers sowie den Registrar des Obersten Gerichts aus der Liste der zur Apostillierung befugten Amtsträger gestrichen. Neu in die Liste aufgenommen wurde der Rechtsberater der Rechtsabteilung der Verwaltung von Nevis.
In Malta wurde die zuständige Apostillierungsbehörde im Zuge einer Verwaltungsreform geändert. Die Apostillierung wird nun vom Büro des Vizepremierministers sowie dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten und Tourismus durchgeführt.
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