
Das Auswärtige Amt Deutschlands hat eine Anpassung der Gebühren für die Beglaubigung von Dokumenten mit Apostille angekündigt. Eine entsprechende Mitteilung wurde auf der offiziellen Website des Ministeriums veröffentlicht..
Was kostet eine Apostille in Deutschland
Ab dem 1. Juli 2025 beträgt die Gebühr für die Beglaubigung eines Dokuments mit Apostille in der Bundesrepublik Deutschland 22 Euro (derzeit 25 Euro). Auch die Gebühren für konsularische Legalisationen werden entsprechend angepasst.
Darüber hinaus wird ab demselben Datum für sämtliche eingereichten Dokumente eine Gebühr erhoben, selbst wenn die Legalisation aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Antragstellers liegen, nicht durchgeführt werden kann. In solchen Fällen ist derselbe Betrag zu zahlen, der auch für eine erfolgreich abgeschlossene Apostillierung oder konsularische Legalisation angefallen wäre.
Vor diesem Hintergrund fordert das Auswärtige Amt Antragsteller nachdrücklich auf, sich gründlich mit den Voraussetzungen für die Legalisation vertraut zu machen und die betreffenden Dokumente vor der Einreichung sorgfältig zu prüfen. Bei Unklarheiten oder Fragen empfiehlt das Ministerium ausdrücklich, nicht zu zögern, sondern über das Kontaktformular auf der Website direkt mit dem Auswärtigen Amt in Kontakt zu treten.
Welche Stellen in Deutschland zur Apostillierung von Dokumenten befugt sind
Die Bundesregierung Deutschlands hat den vom Bundesministerium der Justiz ausgearbeiteten Verordnungsentwurf zur Übertragung der Zuständigkeit für die Apostillierung bestimmter Dokumente auf das Auswärtige Amt gebilligt. Die entsprechende Entscheidung wurde am 30. November 2022 ohne Aussprache im Bundeskabinett getroffen.
Der Text der Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausstellung der Apostille nach Artikel 3 des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 wurde bereits am 20. Oktober 2022 auf der Website des Bundesjustizministeriums veröffentlicht. Laut diesem Dokument gehen die Zuständigkeiten für die Apostillierung von bundesstaatlichen Dokumenten, die zuvor beim Bundesverwaltungsamt (BVA) lagen, nun auf das Auswärtige Amt über.
Gleichzeitig bleiben Bundesdokumente aus dem Bereich des geistigen Eigentums weiterhin in der Zuständigkeit des Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA).
Das System der Apostillierung in Deutschland gilt als vergleichsweise komplex: Die Zuständigkeiten sind je nach Herkunft des Dokuments zwischen autorisierten Landes- und Bundesbehörden aufgeteilt.
Was ist eine Apostille?
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